"Die
Unterzeichner dieses Volksbegehrens wollen, dass
das COVID-19-Impfpflichtgesetz 2022 so rasch als möglich vom
Parlament abgeschafft wird.
Das
Impfpflichtgesetz ist unangemessen, gefährdet Menschenleben und verstößt
offensichtlich gegen die Grundrechte, die
jeder Einzelperson gegenüber dem Staat zustehen.
Der
Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes
raschest beschließen."
Wer kann das Volksbegehren unterschreiben?
Alle österreichischen Staatsbürger
über 16 Jahre können das Volksbegehren unterstützen,
durch Unterschrift am Amt oder mittels Internet & Handysignatur. (Die
Unterstützung von Volksbegehren ist für alle Bürger kostenlos.)
Laufzeit?
Das "Impfpflichtgesetz abschaffen -Volksbegehren"
kann man
seit 23.2.2022 unterschreiben, solange, bis
wir 100.000 Unterstützungserklärungen geschafft haben. Dann
reichen wir für die nächste Phase - der Eintragungswoche - beim
Innenministerium ein.
Eintragungsorte?
Mittels Handysignatur
im Internet täglich von 0-24 Uhr
oder
auf jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt zu
den jeweiligen Öffnungszeiten.
In Wien sind die Bezirksämter auch im
Corona-Lockdown für Volksbegehren-Unterstützer ohne Terminvereinbarung
geöffnet.
Mo. - Fr. von 8:00 - 15:30 und Do. 8:00 - 17:30
Uhr.
Dem Türlsteher (Sicherheitsmann) vor der Türe des Bezirksamtes
sagen, man wolle ein Volksbegehren unterschreiben. Dann kann man ohne Voranmeldung
- auch in der Lockdwon-Phase - unterschreiben gehen. Es besteht lediglich
eine FFP2-Masken-Pflicht.
In kleinen Gemeinden kann man zu den jeweiligen Öffnungszeiten
unterschreiben. (Aus Geheimhaltungsgründen ist es besser, Sie unterschreiben
NICHT in Ihrer Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde. Dann
erfährt es nicht einmal der Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde.)
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www.impfpflichtgesetz-abschaffen.at / text des volksbegehrens |